1287. April 2. o. O.

4 non. Apr.

Johann, Cardinalbischof von Tusculum, sendet den Bischöfen der Gnesener Kirchenprovinz durch seine Boten und Kapläne, die Magister Adam und Nic., Forderungen von Prokurationsgeldern zu.

Angef. in dem folgenden Protest der betreffenden Bischöfe bei Stenzel, Bisthumsurk. 228 und ausserdem S. 227 unten. Der Brief des Legaten mit seiner allerdings dort nur für das Bisthum Breslau präcisirten Forderung, wurde oben zum 24. Sept. 1286 angeführt. Das hier beistehende Datum ist das der Präsentation, nach welchem ja auch der Zahlungstermin berechnet werden sollte. Wie wir aus der folgenden Urkunde sehen, legte Mag. Adam zwar der monatlichen Zahlungsfrist noch einen zweiten Monat zu, bestimmte aber gleichzeitig Wien als Abfuhrungsort der Gelder. Nach Stenzel, Bisthumsurk. 231, wäre der hier erwähnte Brief des Legaten der oben zum 24. Sept. 1286 angeführte, so dass das hier vorliegende Datum sich höchstens auf die Ueberreichung durch Mag. Adam in Oppeln beziehen könnte.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.